Hallen- & Platzordnung

 

  1. Das Benutzen der Reithalle ist nur den Mitgliedern des Reit- und Fahrvereins Ingoldingen gestattet.
  2. Vor Betreten der Reithalle ist generell (ob mit oder ohne Pferd) „Tür frei“ zu rufen. Erst nach der Aufforderung „ist frei“ darf die Halle betreten werden.
  3. Auf- und Absitzen, sowie Halten zum Nachgurten erfolgt immer in der Zirkelmitte. (Ausnahme: Aufsteigen an der Bandenhilfe)
  4. Linke Hand hat Vorfahrt, Reiter auf der rechten Hand weichen auf den zweiten Hufschlag aus.
  5. Schrittreiten oder Halten nur auf dem 2. oder 3. Hufschlag.
  6. Trab und Galopp haben Vorfahrt vor Schritt.
  7. Longieren ist nur erlaubt, wenn nicht geritten wird oder die Reitenden ausdrücklich nichts dagegen haben. Ab drei Reitern ist das Longieren nicht mehr gestattet.
  8. Grundsätzlich gilt: Reiten vor Longieren
  9. Das Freilaufenlassen von Pferden ist grundsätzlich verboten.
  10. Das Aufbauen von Stangen und Sprüngen ist nur erlaubt, solange sich nicht mehr als drei Reiter in der Halle aufhalten und diese ausdrücklich nichts dagegen haben. Aufbauten sind unmittelbar nach dem Gebrauch wieder aufzuräumen.
  11. Von anderen Pferden ist immer ein ausreichender Sicherheitsabstand zu halten.
  12. Erfahrene Reiter müssen jederzeit auf schwächere Reiter oder auf Reiter mit jungen Pferden Rücksicht nehmen
  13. Pferdeäpfel sind umittelbar nach dem Reiten aus der Reitbahn und dem Vorraum zu entfernen. Hierfür steht im Vorraum der Halle eine Schubkarre bereit. Jeder Reiter sollte diese auch einmal auf die Miste außerhalb der Halle entleeren.
  14. Vor dem Verlassen der Reithalle sind die Hufe auszukratzen. Der Vorraum sollte gefegt verlassen werden. 
  15. Bitte geht mit der Hallenbeleuchtung sparsam um, die Beleuchtung kann in zwei Kreisen extra geschaltet werden.

Stand Januar 2018